Vermögensberatung, Unternehmertestament und Unternehmensnachfolge – Sicherheit für die Familie

Des Reichtums Erwerb ist mit Mühe und Arbeit verbunden, sein Besitz von Furcht und sein Verlust von Schmerzen begleitet. Immer ermüdet und beschwert er die Seele.
(Papst Innozenz III.)

Jeder Mensch wünscht sich ein gutes Leben und Sicherheit im Alter. Der eine hat das große Glück und gewinnt im Lotto, der andere freut sich über eine großzügige Erbschaft. Ein nicht unerheblicher Teil muss den Wohlstand mit seiner Hände Arbeit schaffen. Dass die Mandanten so wenig wie möglich Steuern auf Vermögen und Einkünfte zahlen, ist die Hauptaufgabe des Steuerberaters. Doch auch die Rolle des Vermögensberaters steht dem Steuerberater gut. Schließlich besteht eine vertrauensvolle Mandatsbeziehung. Der Steuerberater kennt Ihre wirtschaftliche Situation, die Familie und oft noch viele andere Geheimnisse.

Vermögensberatung durch den Steuerberater

Die Vermögensberatung durch den Steuerberater wahrt die strikte Neutralität und Unabhängigkeit. Der Steuerberater verkauft keine Finanz- oder Anlageprodukte. Vielmehr steht er Ihnen in allen Lebensphasen beratend zur Seite. In jungen Jahren geht es meist um Aufbau von Liquiditätsreserven für Unvorhergesehenes, Aufbau der Altersvorsorge und um die Absicherung der Familie. Mit fortschreitendem Alter ändert sich die Interessenlage. Der Erhalt des Lebensstandards, die Vermögenssicherung und die Vermögensübertragung stehen dann im Vordergrund.

Handlungsempfehlungen werden nach einer umfassenden Aufnahme und Analyse Ihres Vermögens gegeben. Die Vermögensberatung beinhaltet:

  • Aufstellungen aller Vermögen (Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, andere Sachwerte) und der Rechte daran
  • Aufstellung aller Verbindlichkeiten und Kredite
  • Bestimmung der finanziellen Reserven
  • Strategie für eine stabile Altersvorsorge
  • Steueroptimale Planung der Vermögensnachfolge
  • Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgeplanung (Unternehmertestament, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung …)
  • Vergleich von Kapitalanlagen und Immobilien

Der Steuerberater kann am besten angebotene Kapitalanlagen und Immobilien hinsichtlich möglicher Steuerersparnisse bewerten, weil ihm alle erforderlichen Daten des Mandanten vorliegen. Nehmen Sie sich regelmäßig die Zeit und konsultieren Sie mich, bevor Sie Immobilien, Kapitalanalagen oder Unternehmensbeteiligungen erwerben. Gern prüfe ich die Angaben zu Rentabilität, Gewinn, Finanzierung und Steuervorteilen, die in den Prospekten und Verkaufsunterlagen dargelegt sind. Auch eine Internetrecherche hilft Ihnen, windige Angebote von seriösen Geschäftsmodellen zu trennen.

Eine gute Altersvorsorge erleichtert den Übergang in den Ruhestand. So manchem Familienunternehmen wird es schwerfallen einen Nachfolger zu finden. Wenn die Geschäftstätigkeit des Unternehmens mit dem eigenen Ruhestand eingestellt wird und das Unternehmen Teil der Altersvorsorge war, sind die Konsequenzen besonders bitter. Der Aufbau einer soliden Altersversorgung ist nicht an das Unternehmen geknüpft. Umso wichtiger ist es, das Fundament für die Altersvorsorge zeitig zu legen.

Mit dem Unternehmertestament für schwierige Zeiten vorsorgen

Die Bedeutung des Unternehmertestaments wird von vielen Unternehmen unterschätzt. In kleinen und mittleren Betrieben hängt das Wohl des Unternehmens in hohem Maße vom Inhaber ab. Haben sie einen Notfallplan, falls der Inhaber oder Geschäftsführer längere Zeit ausfällt?

Der Geschäftsbetrieb muss weiterlaufen:

  • die Kontoverfügung zur Begleichung von Rechnungen und zur Auszahlung der Löhne muss möglich sein,
  • die geschäftlichen E-Mails müssen beantwortet werden,
  • der Zugriff auf notwendige Passwörter und Codes muss geregelt sein,
  • ein Interimsgeschäftsführer muss einstweilen die Geschäftsleitung übernehmen
  • im Todesfall sollte die geplante Unternehmensnachfolge greifen

Eine Vielzahl von Vollmachten und von Verträgen ergeben das Unternehmertestament und sichern die Fortführung des Geschäftsbetriebes, auch wenn der bisherige Geschäftsführer plötzlich für längere Zeit ausfällt oder unerwartet stirbt. Überprüfen Sie, ob in Ihrem Fall

  • Betriebsfortführungsvollmacht
  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Testament
  • Gesellschaftsvertrag
  • Testamentsvollstreckung

vorliegen und die Verträge so bestimmt sind, dass Ihr Wille auch umgesetzt werden kann. Anderenfalls sind dringend Nachbesserungen angeraten.

Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten

Es sollte Ihnen eine Herzenssache sein, die Unternehmensnachfolge aktiv zu planen. Sie haben viel Lebenszeit und Energie in das Unternehmen investiert. Kümmern Sie sich beizeiten um die Unternehmensnachfolge und holen Sie sich die Gewissheit, dass das Unternehmen in gute Hände gelangt und erfolgreich fortgeführt wird.

Die Planung der Unternehmensnachfolge beginnt schon viele Jahre vor dem geplanten Ruhestand.

Diverse Umfragen und Studien belegen, dass es keine Selbstverständlichkeit mehr ist, dass die eigenen Kinder die Leitung des Unternehmens übernehmen. Deshalb besprechen Sie frühzeitig in der Familie Ihre Wünsche, wer eines Tages an der Spitze des Unternehmens stehen soll. Zeigt die Familie keinerlei Ambitionen, die Nachfolge anzutreten, dann muss eine Plan zur Gewinnung eines geeigneten externen Unternehmensnachfolgers gefunden werden. Neben den fachlichen Voraussetzungen müssen auch die weichen Faktoren stimmen. Schließlich sollen die Geschäftsbeziehungen erhalten und ausgebaut werden sowie die Mitarbeiter sich auch unter neuer Führung loyal verhalten.

Bisheriger Eigentümer und der Unternehmensnachfolger müssen nun die Details der Unternehmensübergabe ausarbeiten. Soll das Unternehmen verkauft oder verpachtet werden? Kommt eine Schenkung oder Teilschenkung in Betracht? Die Unternehmensbewertung liefert Zahlen und Fakten für die Geschäftsverhandlungen.

Zur Absicherung der geplanten Unternehmensnachfolge und zur optimalen Nutzung von Steuervorteilen sind oftmals Umstrukturierungen im Unternehmen und die Änderung der Rechtsform des Unternehmens erforderlich. Gesellschaftsverträge, Testament und Ehevertrag werden überprüft und gegebenenfalls an die gewünschte Unternehmensnachfolge angepasst. Bei einem Unternehmensverkauf muss die Finanzierung geplant und organisiert werden. Dafür bedarf es entsprechender Vorlaufzeit.
Mit Wissen und Erfahrung unterstütze ich Sie in allen Phasen der Unternehmensnachfolge. Diskretion ist für mich selbstverständlich.

Leistungsangebot zur Vermögensberatung, Unternehmertestament und Unternehmensnachfolge:

  • Bestandsaufnahme und Bewertung aller Vermögen
  • Vermögensplanung
  • Beratung zum Aufbau der Altersvorsorge
  • Bewertung von Kapitalanlagen und Immobilien
  • Vorsorgeplanung
  • Beratung und Hilfe zum Unternehmertestament
  • Beratung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensbewertung
  • Finanzierungsberatung
  • Beratung zur Vermögensnachfolge
  • Beratung zu Erbschaft- und Schenkungsteuer