Niemand ist klug genug, sich selbst zu raten.
(Deutsches Sprichwort)
Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen
Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Bei zum Nachlass gehörenden Zinsansprüchen ist es nach Überzeugung des Gerichts wegen der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers zulässig, später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer unberücksichtigt zu lassen.
