Steuerberatung – professionell und kompetent

Der Steuerzahler ist das einzige Lebewesen, dem man das Fell mehrmals über die Ohren ziehen kann.

Die Erwartungen an den Steuerberater sind sehr hoch. Wir bringen steuerliches Fachwissen mit betriebswirtschaftlicher Qualität zusammen und streben dabei nach Perfektion.

Ich verspreche Ihnen eine kompetente und professionelle Steuerberatung!

  • Mehr Geld – Wir schöpfen alle Steuersparmöglichkeiten aus und unterstützen Sie beim gezielten Vermögensaufbau und beurteilen Finanzierungskonzepte.
  • Mehr Zeit – Wir übernehmen die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen, übermitteln diese an das Finanzamt, prüfen den Steuerbescheid, stellen Anträge und legen auf Wunsch Einspruch gegen den Steuerbescheid beim Finanzamt ein.
  • Mehr Sicherheit – Fachwissen gepaart mit Erfahrung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihnen keine Steuervorteile entgehen und Sie jederzeit angemessen und kompetent beraten werden.
  • Mehr Vorsorge – Zur vorausschauenden Steuerberatung gehören auch Erbschaftsteuerberatung und Beratung für eine solide Altersvorsorge.

Unsere Mandanten sind Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen, Arbeitnehmer, Familien und Rentner sowie Vereine aus dem gesamten Bundesgebiet.

  • Steuerberatung für Unternehmen (Link)
  • Steuerberatung für Arbeitnehmer, Familien und Rentner (Link)
  • Steuerberatung für Vereine – bringt Sicherheit und Entlastung (Link)

Steuerberatung für Unternehmen

Dass die mittelständischen Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft sind, bestätigen die Experten immer wieder aufs Neue. Ebenso werden regelmäßig die hohe Steuerbelastung und die ausufernde Bürokratie beklagt. Als Steuerberater helfe ich Ihnen, dass die Steuerbelastung auf ein Minimum begrenzt wird und nehme Ihnen einen Teil der Bürokratie ab.

Die optimale Steuerberatung erstreckt sich auf alle Unternehmensbereiche und umfasst die Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, die betriebswirtschaftliche Beratung, Finanzierungsberatung, Investitionsberatung, die Erstellung des Jahresabschlusses, Beratung zur Vermögensnachfolge, zur Unternehmensnachfolge und die Beratung zur Vermeidung der Erbschaftsteuer.

Die Rechtsform des Unternehmens bestimmt die Art der Versteuerung der Unternehmensgewinne. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG  ist der persönliche Steuersatz der Einkommensteuer maßgebend. Kapitalgesellschaften zahlen einheitlich den gesetzlich festgelegten Steuersatz von 15 % (Stand 2020) als Körperschaftsteuer. Ein Wechsel der Rechtsform des Unternehmens kann erhebliche Steuereinsparungen bringen. Der Steuerberater analysiert gründlich die Fakten, führt einen Steuerbelastungsvergleich durch und erläutert Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform.

Die Aufnahme zusätzlicher Gesellschafter oder die gewünschte Unternehmensnachfolge können im Ergebnis zur Änderung der Unternehmensrechtsform führen.

Steuerberatung für Arbeitnehmer, Angestellte und Familien

Arbeitnehmer, Angestellte und Familien erwarten von ihrem Steuerberater, dass er ihnen hilft, damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen müssen. Der beste Weg zur Minimierung der Steuerlast ist das Gespräch mit dem Mandanten, um mehr über ihn, seine Lebensverhältnisse und seine Sorgen zu erfahren. Daran kann der Steuerberater in seinem Mandantengespräch anknüpfen, um Steuersparmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Der Gesetzgeber unterstützt Familien und Arbeitnehmer auf vielfältige Weise. Sogar bei den Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen kann das Finanzamt an den Ausgaben beteiligt werden. Dafür verlangt der Fiskus eine korrekte Rechnung und die unbare Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistung. Auch Minijobber im Haushalt, zum Beispiel für die Pflege des Hauses und der Außenanlagen, werden steuerlich gefördert, wenn Sie bei der Minijobzentrale (Link einfügen: https://www.minijob-zentrale.de/ ) angemeldet sind.

Die korrekte Berechnung der Entfernungspauschale und der absetzbaren Reisekosten (Tagungen, Weiterbildung) bereiten immer wieder Probleme. Auch Kontoführungsgebühren, die jetzt vielerorts von Banken wieder stärker erhoben werden, wirken steuerentlastend.

Bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien muss vieles beachtet werden, um einerseits die Berechtigung zur Steuerminderung bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht zu verlieren und zum anderen nicht in Steuerfallen zu tappen. Gerade wenn Immobilienvermögen vorhanden ist, sollte beizeiten darüber nachgedacht werden, wer eines Tages der Nutznießer sein soll. Als Steuerberater zeige ich Ihnen gern Möglichkeiten zur steuerschonenden Vermögensübergabe und prüfe das Testament oder die geplante Schenkung auf deren steuerlichen Folgen. Überlassen Sie bei der Regelung der Vermögensnachfolge nichts dem Zufall und nutzen Sie die hohen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu Ihrem Vorteil aus!

Vor allem Familien mit heranwachsenden Kindern oder Kinderwunsch können mit der Wahl der richtigen Steuerklasse Einfluss auf die Höhe der Sozialleistungen nehmen. Viele Sozialleistungen wie das Elterngeld, das Krankengeld oder das Arbeitslosengeld werden auf Basis der letzten Nettolohnzahlungen berechnet.

Gern bereite ich Sie auf Gehaltsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber vor. Nicht jede Lohnsteigerung führt zu mehr Geld im Portemonnaie. Unter Umständen sind steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers wie Jobticket, Benzingutscheine, Erholungsbeihilfen, Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten u.a. gewinnbringender. Sprechen Sie mich an, bevor Sie zur Gehaltsverhandlung mit Ihrem Chef gehen!

Steuerberatung für Rentner und Pensionäre

Wie die Medien berichten, steigen dank der Rentenerhöhungen die Einnahmen aus der Einkommensteuer weiter an. Rentner, die 2020 in Rente gehen, müssen nun 80 % ihrer Rente versteuern. Ab 2020 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil jedes Jahr um 1 %, bis er in 2040 100 % erreicht. Welcher Rentenfreibetrag gilt, wird durch das Renteneintrittsjahr bestimmt. Neben der Rente werden auch alle anderen Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalanlagen, aus Betriebsrenten, aus Riesterrente oder anderen Quellen herangezogen, um zu bestimmen, ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Auch Rentner können steuermindernde Ausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Im großen Maße mindern die Beiträge zur Krankenkasse und zur Pflegeversicherung, die Ausgaben für Medikamente und Physiotherapie die Steuerlast des Rentners.

Steuerberatung für Vereine – bringt Sicherheit und Entlastung

Es ist unumstritten, dass die Vereine das gesellschaftliche Leben in Deutschland bereichern, den Kontakt zwischen unterschiedlichen Menschen fördern und zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen. Das Ehrenamt im Verein wird steuerlich gefördert. In den letzten Jahren wurde viele Anstrengungen unternommen, um die Bedingungen für die Vereine zu verbessern, genannt seien die Ehrenamtspauschale und die Bildung freier Rücklagen. Dennoch sind die Herausforderungen für Vereinsvorstände und –funktionäre enorm. Sie müssen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz, Arbeitsrecht und Steuerrecht achten.

Der vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheid bescheinigt dem Verein oder der Organisation, dass man in den zurückliegenden 3 Jahren gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgte. Der Freistellungsbescheid befreit gemeinnützige Vereine und Organisationen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer und erlaubt ihnen, Spendenquittungen auszustellen.

Um als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, prüft das Finanzamt die Vereinssatzung aus steuerlicher Sicht – § 60 der Abgabenordnung. Wenn Sie Ihre Satzung überarbeiten oder neu aufsetzen, dann orientieren Sie sich am besten an der Mustersatzung, die die Finanzverwaltung herausgibt. Lassen Sie Ihre überarbeitete bzw. neue Satzung vorab vom Finanzamt prüfen, ehe die Mitgliederversammlung sie beschließt. Der Steuerberater unterstützt Sie bei der Erarbeitung der Satzung, um den Anforderungen der Steuerverwaltung zu genügen.

Die Buchhaltung des Vereins unterscheidet sich stark von der Buchhaltung eines Unternehmens. Die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den 4 Steuerbereichen des Vereins:

  • ideeller Bereich,
  • Vermögensverwaltung,
  • Zweckbetrieb,
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

fällt manchem Schatzmeister schwer. Unsere Steuerkanzlei unterstützt Sie bei der Vereinsbuchhaltung, bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Erstellung aller benötigten Steuererklärungen.

Steuergestaltung ist zukunftsorientierte Steuerberatung

Wie schon teilweise in den vorherigen Abschnitten angedeutet, empfehle ich eine langfristige Steuerplanung und Steuergestaltung, vor allem, wenn hohe Einkommen oder hohes Vermögen vorhanden sind. Entsprechend der Vermögenslage und der familiären Situation wird eine individuelle Strategie zur Senkung der Steuerlast erarbeitet. Dazu gehören auch Strategien zur Vermögenssicherung, also Wege zur optimalen Vermögensübertragung und eine gute Regelung der Unternehmensnachfolge. Vorsorgevollmachten wie Unternehmertestament sichern die gewünschte Strategie ab.

Leistungsangebot zur Steuerberatung

  • Erstellung aller Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Beratung zum Lohnsteuerjahresausgleich (Arbeitnehmer)
  • Steuergestaltung
  • Beratung für Existenzgründer
  • Beratung zur Rechtsformwahl des Unternehmens
  • Beratung und Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Finanzierungsberatung und Steuervorteile bei Immobilienkauf
  • Beurteilung von Kapitalanlagen hinsichtlich Steuervorteile und Risiken
  • Beratung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen