Steuerberatung – professionell und kompetent
Der Steuerzahler ist das einzige Lebewesen, dem man das Fell mehrmals über die Ohren ziehen kann.
Die Erwartungen an den Steuerberater sind sehr hoch. Wir bringen steuerliches Fachwissen mit betriebswirtschaftlicher Qualität zusammen und streben dabei nach Perfektion.
Ich verspreche Ihnen eine kompetente und professionelle Steuerberatung!
- Mehr Geld – Wir schöpfen alle Steuersparmöglichkeiten aus und unterstützen Sie beim gezielten Vermögensaufbau und beurteilen Finanzierungskonzepte.
- Mehr Zeit – Wir übernehmen die Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen, übermitteln diese an das Finanzamt, prüfen den Steuerbescheid, stellen Anträge und legen auf Wunsch Einspruch gegen den Steuerbescheid beim Finanzamt ein.
- Mehr Sicherheit – Fachwissen gepaart mit Erfahrung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihnen keine Steuervorteile entgehen und Sie jederzeit angemessen und kompetent beraten werden.
- Mehr Vorsorge – Zur vorausschauenden Steuerberatung gehören auch Erbschaftsteuerberatung und Beratung für eine solide Altersvorsorge.
Unsere Mandanten sind Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen, Arbeitnehmer, Familien und Rentner sowie Vereine aus dem gesamten Bundesgebiet.
- Steuerberatung für Unternehmen (Link)
- Steuerberatung für Arbeitnehmer, Familien und Rentner (Link)
- Steuerberatung für Vereine – bringt Sicherheit und Entlastung (Link)
Steuerberatung für Unternehmen
Dass die mittelständischen Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft sind, bestätigen die Experten immer wieder aufs Neue. Ebenso werden regelmäßig die hohe Steuerbelastung und die ausufernde Bürokratie beklagt. Als Steuerberater helfe ich Ihnen, dass die Steuerbelastung auf ein Minimum begrenzt wird und nehme Ihnen einen Teil der Bürokratie ab.
Die optimale Steuerberatung erstreckt sich auf alle Unternehmensbereiche und umfasst die Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, die betriebswirtschaftliche Beratung, Finanzierungsberatung, Investitionsberatung, die Erstellung des Jahresabschlusses, Beratung zur Vermögensnachfolge, zur Unternehmensnachfolge und die Beratung zur Vermeidung der Erbschaftsteuer.
Die Rechtsform des Unternehmens bestimmt die Art der Versteuerung der Unternehmensgewinne. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG ist der persönliche Steuersatz der Einkommensteuer maßgebend. Kapitalgesellschaften zahlen einheitlich den gesetzlich festgelegten Steuersatz von 15 % (Stand 2020) als Körperschaftsteuer. Ein Wechsel der Rechtsform des Unternehmens kann erhebliche Steuereinsparungen bringen. Der Steuerberater analysiert gründlich die Fakten, führt einen Steuerbelastungsvergleich durch und erläutert Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform.
Die Aufnahme zusätzlicher Gesellschafter oder die gewünschte Unternehmensnachfolge können im Ergebnis zur Änderung der Unternehmensrechtsform führen.