Muss Erbschaftsteuer sein?
Kaum haste mal ein bisschen was,
schon gibt es wen, den ärgert das.
(Wilhelm Busch, deutscher Dichter und Zeichner)
Die Staatseinnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer für Baden-Württemberg übersteigen seit Jahren eine Milliarde Euro. Die Statistik verrät nicht, wie viel davon auf das Konto fehlender oder unzureichender Beratung geht. Nach unserer Erfahrung kann die fällige Erbschaft- und Schenkungsteuer bei kluger und langfristiger Planung erheblich reduziert oder im Idealfall sogar vermieden werden.
Je länger Sie das Thema Vermögensnachfolge, Testament und Erbschaftsteuer vor sich herschieben, umso mehr nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass der Erbfall eintritt. Das wäre aus Erbensicht meist die ungünstigste und teuerste Variante. Der Steuerberater hat kaum noch eine Möglichkeit, Maßnahmen zur Minderung der Erbschaesprechen Sie das sensible Thema mit Ihrer Familie und den in Frage kommenden Erben. Holen Sie sich Rat bei Experten – beim Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und einem erfahrenen Steuerberater, der das Testament bzw. den Erbvertrag aus steuerlicher Sicht bewertet.ftsteuer zu ergreifen. Wenn die Erben sich uneins sind und ein Streit um das Erbe entbrennt, wird es richtig teuer. Offen bleibt, wie viel dann noch vom Erbe übrigbleibt. Mein dringender Rat: B
Unternehmen vererben – Steuervorteile richtig nutzen
Der Gesetzgeber begünstigt Unternehmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Teufel steckt im Detail – die Steuervorteile sind an Bedingungen geknüpft, die zwingend eingehalten werden müssen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Regelverschonung, wobei 85 % erbschaftsteuerfrei sind und Optionsverschonung, bei der eine volle Steuerbefreiung erreicht werden kann. Hierbei müssen unterschiedliche Behaltensfristen, Normen zur Lohnsumme und die Auflagen zum Verwaltungsvermögens eingehalten werden. Familiengeführte Unternehmen können unter Umständen einen zusätzlichen Vor-Abschlag von 30 % bei der Regelverschonung erhalten.
Das Vermögen des Unternehmens wird nach notwendigen Betriebsvermögen und Verwaltungsvermögen unterschieden. Ein zu hoher Anteil des Verwaltungsvermögens bewirkt die Erbschaftsteuerpflicht. Als Orientierung:
- Über 50 % Verwaltungsvermögen bedeutet keine Steuervergünstigung bei der Veranlagung des Unternehmensvermögens zur Erbschaftsteuer
- Mehr als 10 % bis maximal 50 % Verwaltungsvermögen zieht eine vollständige Besteuerung des Verwaltungsvermögens nach sich
- Bis 10 % Verwaltungsvermögen sind steuerlich begünstigt
Viele Maßnahmen zur Minimierung der Erbschaftsteuer beziehen sich auf die Unterscheidung von Betriebsvermögen und Verwaltungsvermögen.
Bei einer duftenden Tasse Kaffee können wir Ihre Fragen zur Erbschaftsteuer, zum richtigen Vererben von Unternehmen und zu anderen Themen besprechen.