Buchhaltung und Jahresabschluss

Geldleute lesen gründlicher als Bücherliebhaber – sie wissen besser, was für Nachteile aus flüchtiger Lektüre entstehen können.
(Berthold Brecht, deutscher Schriftsteller)

Die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Buchhaltung wurden in den letzten Jahren verschärft. Befreien Sie sich von Sorgen und Unsicherheiten – vertrauen Sie die Buchhaltung Ihres Unternehmens einfach unserer Steuerkanzlei an. Im Gegenzug erhalten Sie neue Freiräume, Zuverlässigkeit in der Buchhaltung, Sicherheit beim Vorsteuerabzug dank des fachmännischen Blicks auf die Rechnungen und viele zusätzliche Informationen, die Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen zu treffen.

Eine gut organisierte Buchhaltung ist die Grundlage für eine zuverlässige Liquiditätsplanung, effektives Forderungsmanagement und für die Implementierung eines Frühwarnsystems. Sie erhalten regelmäßig die betriebswirtschaftliche Auswertung, die Ihren Wünschen und Erfordernissen angepasst werden kann.

Digitale Buchhaltung

Die neue Ära der Digitalisierung erfasst auch das Steuerbüro. Lieb gewonnene Gewohnheiten müssen abgelegt werden und man muss sich an neue Routinen gewöhnen. Bei genauem Hinsehen entpuppt sich die digitale Buchhaltung als klassische Win-Win-Situation.
Das Unternehmen spart sich viel Zeit,

  • weil das Vorsortieren der Belege entfällt,
  • weil Pendelordner nicht mehr in das Steuerbüro gebracht oder abgeholt werden,
  • weil alle Belege im Unternehmen verbleiben,
  • weil das Steuerbüro eine revisionssichere Ablage und Speicherung der Buchhaltungsunterlagen anbietet.

Jedes Unternehmen kann die Vorzüge der digitalen Buchhaltung nutzen. Viele Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen) liegen schon digital vor. Anderenfalls werden diese eingescannt. Per Knopfdruck gelangen die Belege via Datenautobahn auf den Bildschirm Ihres Steuerberaters. Wenn Sie uns den regelmäßigen Abruf der Kontobewegungen gestatten, dann werden eine Vielzahl der Buchungen automatisch durchgeführt. Auf Wunsch wird die Offene-Posten-Buchhaltung eingerichtet, die die Basis für das betriebliche Mahnwesen ist. So verpassen Sie keinen Zahlungstermin mehr und beugen teuren Mahnungen vor.

Die erzielten Kostenvorteile in der Buchhaltung geben wir an unsere Mandanten weiter. Die e-Rechnung bringt weitere Vereinfachungen.

e-Rechnung und digitale Buchhaltung

Ab November 2020 ist die elektronische Rechnung (e-Rechnung) auch auf Länder- und kommunaler Ebene Pflicht. Dann müssen die Unternehmen alle öffentlichen Aufträge mittels e-Rechnung abrechnen. Hier liegen die Vorteile für alle Beteiligten auf der Hand:

  • Portokosten entfallen
  • Papier- und Druckkosten entfallen
  • Rechnungslegung vereinfacht sich – manueller Aufwand sinkt
  • Erfassungsfehler in der Rechnung werden minimiert
  • Digitalisierung der Rechnung entfällt (Scannen, OCR, …)
  • Revisionssichere Archivierung

Die e-Rechnung ist in ganz Europa auf dem Vormarsch. Auch Unternehmen untereinander können die e-Rechnung einsetzen, wobei einige rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Die Echtheit der Rechnung muss gewährleistet sein, der Rechnungsempfänger muss zugestimmt haben, …

Weitere Informationen und Hinweise zur Implementierung der e-Rechnung im Unternehmen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.

Lohnbuchhaltung – Zuverlässigkeit ist unser Trumpf

Die Mitarbeiter eines Unternehmens haben einen gesetzlichen Anspruch auf die pünktliche und korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung. So manches Unternehmen, das sich selbst um die akkurate Lohnbuchhaltung bemüht, gelangt an den Rand des Wahnsinns, weil umfangreiche Kenntnisse im Steuerrecht, im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und zu Tarifvereinbarungen gefragt sind. Unsere Lohnexperten werden regelmäßig zu den Gesetzesänderungen geschult und über aktuelle Gerichtsurteile auf dem Laufenden gehalten. Unsere Steuerkanzlei übernimmt für Sie die Meldungen an die Sozialversicherungsträger und begleitet Sie bei anstehenden Lohnsteuerprüfungen. Wir sorgen für Entlastung im Unternehmen!

Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Nach §242 Abs. 3 HGB ist der Unternehmer verpflichtet, nach Beendigung des Geschäftsjahrs einen Jahresabschluss zu erstellen. Kleinunternehmer und Freiberufler dürfen die einfachere Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) anwenden.

Alle anderen Unternehmen, vor allem die Kapitalgesellschaften, sind verpflichtet, für den Jahresabschluss eine Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen.

Der Jahresabschluss gibt Auskunft zu der Vermögenslage, zur finanziellen Situation und zur Ertragskraft des Unternehmens. Auf Grundlage des Jahresabschlusses legt die Finanzverwaltung die Steuern fest, werden die Tantiemen und Erfolgsbeteiligungen gezahlt und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens beurteilt. Auch wenn der Jahresabschluss als Bilanz für die Unternehmen mehr Aufwand bedeutet, so bietet die Bilanz viele Vorzüge. Der große Gestaltungsspielraum bei der Bilanzerstellung kann sogar so attraktiv sein, dass Unternehmen den freiwilligen Umstieg von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung ernsthaft in Betracht ziehen sollten. Der Steuerberater kann mit seiner Expertise zur Entscheidungsfindung beitragen.

Bilanzierende Unternehmen reichen den Jahresabschluss als E-Bilanz beim Finanzamt ein. Das Format und die zu übertragenden Daten legt das Bundesministerium der Finanzen in der Taxonomie fest. Die Taxonomie wird jedes Jahr an die gesetzlichen Erfordernisse angepasst. Betrauen Sie den Steuerberater mit der E-Bilanz und schonen Sie Ihre Ressourcen im Unternehmen.

Leistungsangebot zur Buchhaltung und zum Jahresabschluss

  • Laufende Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Pünktliche und korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Digitale Buchhaltung
  • Offene Posten-Buchhaltung
  • Einrichtung eines leistungsfähigen Mahnwesens im Betrieb
  • Anlagenbuchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Jahresabschluss-Erstellung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • E-Bilanz